AGB

mërix GmbH
Steinacker 19 · 4713 Matzendorf · Schweiz
UID: CHE-144.879.255 · E-Mail: info@merix.gmbh · Telefon: 079 786 71 72
Version: V1.0 · Stand: 29.01.2026

1. Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der mërix GmbH (“wir/uns”) gegenüber Kundinnen und Kunden (“Kunde”), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Je nach Leistungsbereich gelten zusätzlich spezifische AGB der Module
  3. Rangfolge bei Widerspruch: (1) individuelle Vereinbarung/Offerte/Vertrag, (2) Modul, (3) diese AGB.

2. Vertragsschluss und Schriftform

  1. Unsere Offerten sind – sofern nicht anders vermerkt – 30 Tage gültig.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme der Offerte, (b) unsere Auftragsbestätigung oder (c) Beginn der Leistungserbringung.
  3. E-Mail sowie digitale Signaturen gelten als Schriftform, sofern nicht zwingend gesetzlich eine andere Form verlangt ist.

3. Leistungsumfang, Leistungsänderungen

  1. Umfang und Inhalt richten sich nach der Offerte/Leistungsbeschreibung inkl. zugehörigem Modul.
  2. Leistungsänderungen (“Change Requests”) werden separat bewertet (Auswirkungen auf Preis, Termine, Ressourcen). Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Termine vor Ort sowie Ansprechpersonen bereit.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
  3. Der Kunde sorgt dafür, dass Arbeiten vor Ort sicher und zulässig durchgeführt werden können (Zutritt, Strom, Parkplatz, Sicherheitsvorgaben, Bewilligungen).

5. Einsatz von Dritten

  1. Wir dürfen zur Leistungserbringung Mitarbeitende, Subunternehmer und Spezialisten einsetzen.
  2. Sofern der Kunde direkt mit Dritten Verträge abschliesst, handeln diese in eigener Verantwortung (Details in den jeweiligen Modulen).

6. Termine, Fixtermine, Annahmeverzug

  1. Termine sind grundsätzlich Richtwerte. Fixtermine gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
  2. Bei Ereignissen ausserhalb unseres Einflusses (z.B. Lieferengpässe, Krankheit, Ausfälle von Drittparteien, höhere Gewalt) verlängern sich Fristen angemessen.
  3. Nimmt der Kunde Leistungen/Termine nicht wahr (z.B. “No-Show”, fehlender Zutritt), dürfen wir den entstandenen Aufwand inkl. reservierter Zeit verrechnen.

7. Vergütung, Spesen, Mindestverrechnung

  1. Preise gelten gemäss Offerte: Pauschal, nach Aufwand, Tagessatz oder gemischte Modelle.
  2. Abrechnung nach Aufwand erfolgt; Mindestverrechnung pro Einsatz sofern in der Offerte vorgesehen.
  3. Spesen (z.B. Reisezeit, km-Pauschale/ÖV, Parkgebühren, Übernachtung, Versand, Verbrauchsmaterial) werden gemäss Offerte oder effektiv verrechnet.
  4. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise [inkl./exkl.] MWST.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Wir dürfen Teilrechnungen stellen (z.B. monatlich, nach Meilensteinen, bei Materialbestellungen).
  2. Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug dürfen wir Mahngebühren pro Mahnung, Verzugszins im gesetzlichen Rahmen sowie Inkassokosten geltend machen.
  4. Bei begründetem Risiko (z.B. Zahlungsverzug, grosse Materialbestellung) dürfen wir Vorauszahlungen/Sicherheiten verlangen und Leistungen bis zum Eingang zurückhalten.

9. Abnahme und Mängelrüge (wo anwendbar)

  1. Sofern Abnahme vorgesehen ist (z.B. Bericht/Deliverable/Projektabschluss), prüft der Kunde innert 10 Arbeitstagen und rügt Mängel schriftlich und konkret.
  2. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Wir haben das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist.

10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Vorbestehendes Know-how, Methoden, Templates, Tools, Messverfahren, Checklisten, Skripte, Modelle und Standardbausteine bleiben unser Eigentum.
  2. Der Kunde erhält an den vereinbarten Arbeitsergebnissen (z.B. Berichte, Konzepte, Dokumente) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  3. Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Weiterverwertung ausserhalb des Zwecks (z.B. Marketing, Publikation, Weiterverkauf) nur mit unserer schriftlichen Zustimmung, ausser gesetzliche Pflichten.

11. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Ausnahmen: bereits öffentlich bekannt, rechtmässig von Dritten erhalten, gesetzliche/behördliche Pflicht, gerichtliche Anordnung.

12. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung gemäss unserer Datenschutzerklärung sowie dem Schweizer Datenschutzrecht. Falls wir im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeiten (z.B. IT-Projekte), kann zusätzlich eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.

13. Haftung

  1. Wir haften für direkte Schäden, die wir schuldhaft verursachen.
  2. Indirekte Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  3. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf die Auftragssumme des betroffenen Auftrags (oder die in der Offerte definierte Haftungslimite).
  4. Zwingende gesetzliche Haftung (z.B. bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit) bleibt unberührt.
  5. Besondere Haftungs- und Abgrenzungsregeln je Bereich stehen in den Modulen.

14. Vertragsdauer, Kündigung, Storno

  1. Der Vertrag endet mit Erbringung der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Bei laufenden Leistungen gelten die Kündigungsfristen gemäss Offerte.
  3. Bei Dienstleistungen, die rechtlich als Auftrag zu qualifizieren sind, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen sind zu vergüten.
  4. Für Workshops/Termine kann eine Storno-/Verschieberegel gemäss Offerte gelten (z.B. kostenlos bis X Tage, danach Y%).

15. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien (z.B. Naturereignisse, Streik, Ausfall kritischer Infrastruktur, behördliche Massnahmen) besteht keine Haftung. Termine verlängern sich angemessen.

16. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
  3. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Richteramt Thal-Gäu, soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.

Modul I – Immobilien Beratung, Projektsteuerung, Vermietung/Vermarktung

I1 Leistungscharakter und Abgrenzung

  1. Unsere Leistungen (z.B. Objektanalyse, Sanierungs-/Investitionsberatung, Bauherrenvertretung, Koordination, Vermietungsunterstützung) sind Dienstleistungen; wir schulden sorgfältiges Tätigwerden, keinen garantierten Erfolg (z.B. Bewilligung, Rendite, Terminzusagen Dritter).
  2. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Notariatsleistungen. Bei Bedarf empfehlen wir Fachstellen.

I2 Grundlagen, Unterlagen, “Best Effort”

  1. Einschätzungen basieren auf Sichtprüfungen, zugänglichen Bauteilen und vom Kunden bereitgestellten Unterlagen. Verdeckte Mängel/Altlasten können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Kostenschätzungen/Budgets sind Schätzwerte und können sich durch Bauzustand, Auflagen, Marktpreise, Lieferfristen ändern.

I3 Dritte (Planer/Handwerker/Behörden)

  1. Verträge mit Unternehmern/Planern schliesst grundsätzlich der Kunde direkt, ausser wir erhalten ausdrücklich Vollmacht.
  2. Für Leistungen von Dritten (Qualität, Termine, Preise) haften wir nicht, ausser im Rahmen grob unsorgfältiger Auswahl, sofern uns die Auswahl übertragen wurde.

I4 Vermarktung/Vermietung

  1. Inserate/Exposés basieren auf Kundendaten/Unterlagen. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit zentraler Objektangaben (z.B. Flächen, Bewilligungen, Nutzung).
  2. Mietverträge/Übergaben/Abnahmen sind separate Dokumente. Unsere AGB regeln die Dienstleistung, nicht das Mietverhältnis selbst.

I5 Vermietung und Mietverhältnis

  1. Unsere Leistungen im Kontext “Vermietung” umfassen – sofern beauftragt – typischerweise die Vermietungsunterstützung (z.B. Inserierung/Kommunikation, Terminorganisation, Besichtigungen, Kandidaten-Shortlist, Entwurf/administrative Vorbereitung von Unterlagen).
  2. Das Mietverhältnis selbst (insbesondere Mietzins, Nebenkosten, Kaution, Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Hausordnung, Übergabe/Abnahme, Mängel, Unterhalt, Renovationen, Verantwortlichkeiten, Streitbeilegung) wird ausschliesslich im separaten Mietvertrag sowie allfälligen dazugehörigen Dokumenten (Übergabeprotokoll, Hausordnung, Nebenkostenreglement etc.) geregelt.
  3. Diese AGB und dieses Modul regeln nur die Dienstleistung der mërix GmbH gegenüber dem Auftraggeber und gelten nicht als Vertragsgrundlage zwischen Vermieter und Mieter.

Modul O – Oldtimer Bewertung, Expertise, Projektbegleitung

O1 “Snapshot”-Prinzip

  1. Checks/Bewertungen sind Momentaufnahmen am Prüftag. Kein Garant für zukünftige Zustände, Ausfallfreiheit oder Marktwertentwicklung.
  2. Ohne Demontage können verdeckte Mängel (z.B. Unfallschäden, Korrosion in Hohlräumen, Manipulationen) nicht sicher erkannt werden.

O2 Umfang und Grenzen

  1. Umfang ergibt sich aus Offerte (z.B. Sichtprüfung, Probefahrt, Lackmessung, Endoskopie, Diagnose).
  2. Probefahrten erfolgen nur, wenn rechtlich und sicher möglich. Risiken (Panne/Abbruch) werden gemäss Offerte behandelt.

O3 Bericht, Drittverwendung

  1. Berichte dienen der Entscheidungsunterstützung des Kunden.
  2. Nutzung durch Dritte (z.B. Händler, Versicherung, Bank) nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Keine direkte Haftung gegenüber Dritten, soweit gesetzlich zulässig.

O4 Arbeiten/Teile

Bei Arbeiten am Fahrzeug oder Teilebeschaffung gelten zusätzliche Regeln gemäss Offerte (Abnahme, Überraschungsfunde/Mehrarbeiten als Change Request, Verfügbarkeit von Teilen).


Modul T – IT Consulting, Organisationsentwicklung, Coaching/Training

T1 Leistungscharakter

  1. Beratung/Coaching/Organisationsentwicklung sind Dienstleistungen; wir schulden sorgfältiges Vorgehen, keinen garantierten Business- oder Transformationserfolg.
  2. Ergebnisse hängen wesentlich von Mitwirkung, Entscheidungsfähigkeit, Datenlage und Umsetzung durch den Kunden ab.

T2 Kundensysteme, Sicherheit, Compliance

  1. Der Kunde ist verantwortlich für Zugriffsrechte, Backups, Systemstabilität, Compliance-Vorgaben und den rechtmässigen Einsatz seiner Tools/Daten.
  2. Wir halten vereinbarte Sicherheitsmassnahmen ein und behandeln Zugänge vertraulich.

T3 Deliverables, Abnahme, Tools

  1. Deliverables (z.B. Konzepte, Roadmaps, Artefakte, Workshop-Outputs) und Abnahmeverfahren ergeben sich aus Offerte.
  2. Standard-Templates/Methoden bleiben unser IP; Nutzungsrecht für interne Zwecke gemäss AGB.

T4 Terminabsagen

Sofern in der Offerte definiert: Absage/Verschiebung von Workshops/Coachings kostenlos bis 30 Tage danach 50 % der reservierten Zeit.


Modul W – Warenverkauf / Ersatzteile / Versand

W1 Bestellung, Verfügbarkeit, Lieferung

  1. Lieferfristen sind Richtwerte, sofern nicht als Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Versand- und Verpackungskosten gemäss Offerte/Bestellung.

W2 Gewährleistung

  1. Gewährleistung richtet sich nach Gesetz, soweit nicht zulässig abbedungen oder in der Offerte abweichend geregelt.
  2. Bei gebrauchten Teilen gilt der Zustand gemäss Beschreibung; typische Gebrauchsspuren gelten als akzeptiert.

W3 Rückgabe

Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn ausdrücklich vereinbart (Frist, Zustand, Originalverpackung).

W4 Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.