mërix GmbH
Steinacker 19 · 4713 Matzendorf · Schweiz
UID: CHE-144.879.255 · E-Mail: info@merix.gmbh · Telefon: 079 786 71 72
Version: V1.0 · Stand: 29.01.2026
1. Geltungsbereich und Rangfolge
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der mërix GmbH (“wir/uns”) gegenüber Kundinnen und Kunden (“Kunde”), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Je nach Leistungsbereich gelten zusätzlich spezifische AGB der Module
- Rangfolge bei Widerspruch: (1) individuelle Vereinbarung/Offerte/Vertrag, (2) Modul, (3) diese AGB.
2. Vertragsschluss und Schriftform
- Unsere Offerten sind – sofern nicht anders vermerkt – 30 Tage gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme der Offerte, (b) unsere Auftragsbestätigung oder (c) Beginn der Leistungserbringung.
- E-Mail sowie digitale Signaturen gelten als Schriftform, sofern nicht zwingend gesetzlich eine andere Form verlangt ist.
3. Leistungsumfang, Leistungsänderungen
- Umfang und Inhalt richten sich nach der Offerte/Leistungsbeschreibung inkl. zugehörigem Modul.
- Leistungsänderungen (“Change Requests”) werden separat bewertet (Auswirkungen auf Preis, Termine, Ressourcen). Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Freigabe.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Termine vor Ort sowie Ansprechpersonen bereit.
- Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
- Der Kunde sorgt dafür, dass Arbeiten vor Ort sicher und zulässig durchgeführt werden können (Zutritt, Strom, Parkplatz, Sicherheitsvorgaben, Bewilligungen).
5. Einsatz von Dritten
- Wir dürfen zur Leistungserbringung Mitarbeitende, Subunternehmer und Spezialisten einsetzen.
- Sofern der Kunde direkt mit Dritten Verträge abschliesst, handeln diese in eigener Verantwortung (Details in den jeweiligen Modulen).
6. Termine, Fixtermine, Annahmeverzug
- Termine sind grundsätzlich Richtwerte. Fixtermine gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
- Bei Ereignissen ausserhalb unseres Einflusses (z.B. Lieferengpässe, Krankheit, Ausfälle von Drittparteien, höhere Gewalt) verlängern sich Fristen angemessen.
- Nimmt der Kunde Leistungen/Termine nicht wahr (z.B. “No-Show”, fehlender Zutritt), dürfen wir den entstandenen Aufwand inkl. reservierter Zeit verrechnen.
7. Vergütung, Spesen, Mindestverrechnung
- Preise gelten gemäss Offerte: Pauschal, nach Aufwand, Tagessatz oder gemischte Modelle.
- Abrechnung nach Aufwand erfolgt; Mindestverrechnung pro Einsatz sofern in der Offerte vorgesehen.
- Spesen (z.B. Reisezeit, km-Pauschale/ÖV, Parkgebühren, Übernachtung, Versand, Verbrauchsmaterial) werden gemäss Offerte oder effektiv verrechnet.
- Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise [inkl./exkl.] MWST.
8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Wir dürfen Teilrechnungen stellen (z.B. monatlich, nach Meilensteinen, bei Materialbestellungen).
- Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug dürfen wir Mahngebühren pro Mahnung, Verzugszins im gesetzlichen Rahmen sowie Inkassokosten geltend machen.
- Bei begründetem Risiko (z.B. Zahlungsverzug, grosse Materialbestellung) dürfen wir Vorauszahlungen/Sicherheiten verlangen und Leistungen bis zum Eingang zurückhalten.
9. Abnahme und Mängelrüge (wo anwendbar)
- Sofern Abnahme vorgesehen ist (z.B. Bericht/Deliverable/Projektabschluss), prüft der Kunde innert 10 Arbeitstagen und rügt Mängel schriftlich und konkret.
- Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
- Wir haben das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Vorbestehendes Know-how, Methoden, Templates, Tools, Messverfahren, Checklisten, Skripte, Modelle und Standardbausteine bleiben unser Eigentum.
- Der Kunde erhält an den vereinbarten Arbeitsergebnissen (z.B. Berichte, Konzepte, Dokumente) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Weiterverwertung ausserhalb des Zwecks (z.B. Marketing, Publikation, Weiterverkauf) nur mit unserer schriftlichen Zustimmung, ausser gesetzliche Pflichten.
11. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Ausnahmen: bereits öffentlich bekannt, rechtmässig von Dritten erhalten, gesetzliche/behördliche Pflicht, gerichtliche Anordnung.
12. Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung gemäss unserer Datenschutzerklärung sowie dem Schweizer Datenschutzrecht. Falls wir im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeiten (z.B. IT-Projekte), kann zusätzlich eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
13. Haftung
- Wir haften für direkte Schäden, die wir schuldhaft verursachen.
- Indirekte Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf die Auftragssumme des betroffenen Auftrags (oder die in der Offerte definierte Haftungslimite).
- Zwingende gesetzliche Haftung (z.B. bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit) bleibt unberührt.
- Besondere Haftungs- und Abgrenzungsregeln je Bereich stehen in den Modulen.
14. Vertragsdauer, Kündigung, Storno
- Der Vertrag endet mit Erbringung der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei laufenden Leistungen gelten die Kündigungsfristen gemäss Offerte.
- Bei Dienstleistungen, die rechtlich als Auftrag zu qualifizieren sind, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen sind zu vergüten.
- Für Workshops/Termine kann eine Storno-/Verschieberegel gemäss Offerte gelten (z.B. kostenlos bis X Tage, danach Y%).
15. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien (z.B. Naturereignisse, Streik, Ausfall kritischer Infrastruktur, behördliche Massnahmen) besteht keine Haftung. Termine verlängern sich angemessen.
16. Schlussbestimmungen
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
- Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Richteramt Thal-Gäu, soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
Modul I – Immobilien Beratung, Projektsteuerung, Vermietung/Vermarktung
I1 Leistungscharakter und Abgrenzung
- Unsere Leistungen (z.B. Objektanalyse, Sanierungs-/Investitionsberatung, Bauherrenvertretung, Koordination, Vermietungsunterstützung) sind Dienstleistungen; wir schulden sorgfältiges Tätigwerden, keinen garantierten Erfolg (z.B. Bewilligung, Rendite, Terminzusagen Dritter).
- Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Notariatsleistungen. Bei Bedarf empfehlen wir Fachstellen.
I2 Grundlagen, Unterlagen, “Best Effort”
- Einschätzungen basieren auf Sichtprüfungen, zugänglichen Bauteilen und vom Kunden bereitgestellten Unterlagen. Verdeckte Mängel/Altlasten können nicht ausgeschlossen werden.
- Kostenschätzungen/Budgets sind Schätzwerte und können sich durch Bauzustand, Auflagen, Marktpreise, Lieferfristen ändern.
I3 Dritte (Planer/Handwerker/Behörden)
- Verträge mit Unternehmern/Planern schliesst grundsätzlich der Kunde direkt, ausser wir erhalten ausdrücklich Vollmacht.
- Für Leistungen von Dritten (Qualität, Termine, Preise) haften wir nicht, ausser im Rahmen grob unsorgfältiger Auswahl, sofern uns die Auswahl übertragen wurde.
I4 Vermarktung/Vermietung
- Inserate/Exposés basieren auf Kundendaten/Unterlagen. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit zentraler Objektangaben (z.B. Flächen, Bewilligungen, Nutzung).
- Mietverträge/Übergaben/Abnahmen sind separate Dokumente. Unsere AGB regeln die Dienstleistung, nicht das Mietverhältnis selbst.
I5 Vermietung und Mietverhältnis
- Unsere Leistungen im Kontext “Vermietung” umfassen – sofern beauftragt – typischerweise die Vermietungsunterstützung (z.B. Inserierung/Kommunikation, Terminorganisation, Besichtigungen, Kandidaten-Shortlist, Entwurf/administrative Vorbereitung von Unterlagen).
- Das Mietverhältnis selbst (insbesondere Mietzins, Nebenkosten, Kaution, Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Hausordnung, Übergabe/Abnahme, Mängel, Unterhalt, Renovationen, Verantwortlichkeiten, Streitbeilegung) wird ausschliesslich im separaten Mietvertrag sowie allfälligen dazugehörigen Dokumenten (Übergabeprotokoll, Hausordnung, Nebenkostenreglement etc.) geregelt.
- Diese AGB und dieses Modul regeln nur die Dienstleistung der mërix GmbH gegenüber dem Auftraggeber und gelten nicht als Vertragsgrundlage zwischen Vermieter und Mieter.
Modul O – Oldtimer Bewertung, Expertise, Projektbegleitung
O1 “Snapshot”-Prinzip
- Checks/Bewertungen sind Momentaufnahmen am Prüftag. Kein Garant für zukünftige Zustände, Ausfallfreiheit oder Marktwertentwicklung.
- Ohne Demontage können verdeckte Mängel (z.B. Unfallschäden, Korrosion in Hohlräumen, Manipulationen) nicht sicher erkannt werden.
O2 Umfang und Grenzen
- Umfang ergibt sich aus Offerte (z.B. Sichtprüfung, Probefahrt, Lackmessung, Endoskopie, Diagnose).
- Probefahrten erfolgen nur, wenn rechtlich und sicher möglich. Risiken (Panne/Abbruch) werden gemäss Offerte behandelt.
O3 Bericht, Drittverwendung
- Berichte dienen der Entscheidungsunterstützung des Kunden.
- Nutzung durch Dritte (z.B. Händler, Versicherung, Bank) nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Keine direkte Haftung gegenüber Dritten, soweit gesetzlich zulässig.
O4 Arbeiten/Teile
Bei Arbeiten am Fahrzeug oder Teilebeschaffung gelten zusätzliche Regeln gemäss Offerte (Abnahme, Überraschungsfunde/Mehrarbeiten als Change Request, Verfügbarkeit von Teilen).
Modul T – IT Consulting, Organisationsentwicklung, Coaching/Training
T1 Leistungscharakter
- Beratung/Coaching/Organisationsentwicklung sind Dienstleistungen; wir schulden sorgfältiges Vorgehen, keinen garantierten Business- oder Transformationserfolg.
- Ergebnisse hängen wesentlich von Mitwirkung, Entscheidungsfähigkeit, Datenlage und Umsetzung durch den Kunden ab.
T2 Kundensysteme, Sicherheit, Compliance
- Der Kunde ist verantwortlich für Zugriffsrechte, Backups, Systemstabilität, Compliance-Vorgaben und den rechtmässigen Einsatz seiner Tools/Daten.
- Wir halten vereinbarte Sicherheitsmassnahmen ein und behandeln Zugänge vertraulich.
T3 Deliverables, Abnahme, Tools
- Deliverables (z.B. Konzepte, Roadmaps, Artefakte, Workshop-Outputs) und Abnahmeverfahren ergeben sich aus Offerte.
- Standard-Templates/Methoden bleiben unser IP; Nutzungsrecht für interne Zwecke gemäss AGB.
T4 Terminabsagen
Sofern in der Offerte definiert: Absage/Verschiebung von Workshops/Coachings kostenlos bis 30 Tage danach 50 % der reservierten Zeit.
Modul W – Warenverkauf / Ersatzteile / Versand
W1 Bestellung, Verfügbarkeit, Lieferung
- Lieferfristen sind Richtwerte, sofern nicht als Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind zulässig.
- Versand- und Verpackungskosten gemäss Offerte/Bestellung.
W2 Gewährleistung
- Gewährleistung richtet sich nach Gesetz, soweit nicht zulässig abbedungen oder in der Offerte abweichend geregelt.
- Bei gebrauchten Teilen gilt der Zustand gemäss Beschreibung; typische Gebrauchsspuren gelten als akzeptiert.
W3 Rückgabe
Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn ausdrücklich vereinbart (Frist, Zustand, Originalverpackung).
W4 Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.